Unterrichtungsverfahren
Das Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO bietet einen schnellen Einstieg ins Sicherheitsgewerbe.
Das Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualifikation, um im Sicherheitsgewerbe tätig werden zu dürfen.
Es vermittelt in 40 Unterrichtsstunden grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Rechts- und Dienstkunde. Dafür ist nur der Nachweis von Deutschkenntnissen auf B1-Niveau notwendig. Das Unterrichtungsverfahren ist besonders geeignet für Einsteiger, die schnell und effektiv in den Sicherheitsbereich einsteigen möchten.
In dem IHK-Lehrgang werden Teilnehmer auf die Aufgaben im Wach- und Sicherheitsdienst vorbereitet, erhalten eine solide Grundlage um in verschiedenen Sicherheitsbereichen tätig zu werden und erhalten ein Zertifikat nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung.
Unsere Leistungen sind nach ISO 9001 und DIN 77200 zertifiziert.

Sprechen Sie mit uns. Tel.: 04151 896489
Auch per E-Mail erreichbar: info@security-service-schwarzenbek.de
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